Jahresabschlussprüfung Wirtschaftsprüfer

Wenngleich unsere Kanzlei auf Anfrage auch gerne in den Bereichen Steuerberatung und Sonstige Beratung unterstützt, liegt unsere Kernkompetenz auf der effizienten und hochwertigen Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen. Durch diese Fokussierung werden wir unserem Qualitätsversprechen sowie unseren Anspruch an ein attraktives Preis- Leistungsverhältnis gerecht.

Die Prüfung der Jahresabschlüsse für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ist gesetzlich vorgeschrieben. Erst mit der der Erteilung eines Testats kann der Jahresabschluss ordnungsgemäß festgestellt und Gewinne rechtssicher ausgeschüttet werden.

JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG

  • Gesetzliche Pflichtprüfungen nach §316 HGB und §§6,14 PublG von Jahresabschlüssen und Konzernjahresabschlüssen mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfung
  • Prüfung von Quartalsabschlüssen

SONSTIGE FREIWILLIGE ABSCHLUSSPRÜFUNGEN

  • Prüfung von Beteiligungserwerb und Unternehmenskauf (Due Diligence Prüfungen)
  • Prüfungen nach UmwG, AktG, GmbHG

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Wie ist der Ablauf einer Jahresabschlussprüfung?

Vorprüfung / Prüfungsplanung:


  • Mit der Auftragsannahme planen wir zusammen mit dem Mandanten den grundsätzlichen zeitlichen und organisatorischen Ablauf der Jahresabschlussprüfung.
  • Basis bilden vorläufige Planzahlen und eine individuelle Risikoeinschätzung.
  • Eine im Rahmen der Planung erstellte individuelle Anforderungslisten zu benötigten Unterlagen und Prüfungshandlungen bildet die Grundlage für eine effiziente Durchführung.

Hauptprüfung:


  • Im Rahmen von kurzen Interviews, Gesprächen oder Sichtung von Dokumentationen verschaffen wir uns ein Grundverständnis über interne Kernprozesse wie Jahresabschlusserstellung, Umsatzrealisierung, Einkauf, Produktion und Personal.
  • Basierend auf diesem Unternehmensverständnis und den Jahresabschlussdaten erarbeiten wir Stichproben und sinnvolle Detailprüfungshandlungen zur Erreichung angemessener Sicherheit über den Jahresabschluss.
  • Berufsrechtlich vorgeschrieben holen wir im Regelfall Bestätigungsschreiben von Banken, Rechtsanwälten sowie wesentlichen Kunden und Lieferanten ein und werten diese aus.
  • Wesentlichen wirtschaftliche Entwicklungen, Bewertungsthemen und auch Risiken und deren Adressierung im Jahresabschluss erörtern wir mit dem Management.

Berichterstattung:


  • Basis unsere Arbeit bildet ein Prüfungsbericht nach den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards.
  • Sofern gewünscht können wir eine Erweiterung des Berichtes um eine Erläuterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, einer Aufgliederung der Jahresabschlussposten oder beispielsweise einer Prüfung nach Haushaltsgrundsätzegesetz anbieten.
  • Optional und nur an die Geschäftsführung für interne Zwecke gerichtet bieten wir einen Management Letter an. Darin geben wir Hinweise zu Verbesserungspotential in den laufenden Geschäftsprozessen aber auch Hinweise zu Steuern oder strategischen Themen.

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Wie lange dauert eine Jahresabschlussprüfung?

Die Dauer der Prüfung ist abhängig von der Qualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Bei vollständiger Vorlage der Unterlagen ist mit einem Zeitfenster von 4 bis 8 Wochen zu rechnen.

Eine wesentliche Restriktion ist dabei die Dauer des Rücklaufs bei den externen Bestätigungsschreiben. Im Regelfall sind für den Rücklauf der Schreiben von Rechtsanwälten, Steuerberatern sowie Kunden und Lieferanten Zeiten einzuplanen.

Daneben hängt die Dauer der Prüfung von der Qualität der Zuarbeit der benötigten Daten ab. Je besser und vollständiger die im Rahmen der Vorprüfung abgestimmten Unterlagen zur Verfügung stehen, je effizienter und schneller erfolgt die Bearbeitung.

Vor der Auslieferung unseres Berichts inkl. Bestätigungsvermerk erhalten Sie einen Entwurf mit der Möglichkeit, Anmerkungen und Änderungswünsche mitzuteilen. Auch hier bestimmen Sie den zeitlichen Ablauf selbst mit.

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